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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ROKKS

Unsere höchste Priorität ist die Bereitstellung von erstklassigen Dienstleistungen für unsere Kunden.

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen

  • ROKKS und seinen Kunden (nachfolgend "Kunden")

  • ROKKS und seinen Lieferanten (nachfolgend "Lieferanten")

und beschreiben die Kooperationsmodalitäten zwischen uns und unseren Kunden/Lieferanten, um Transparenz hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten herzustellen.

Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden/Lieferanten und ROKKS ausschließlich gültig.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur gültig, wenn sie von ROKKS ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden und von beiden Vertragsparteien mit Unterschrift bestätigt wurden. Die AGB sind integraler Bestandteil eines Auftrags.

  1. Vertragsabschluss, Urheberrechte, Nutzungsrechte und Kündigung

Unsere Angebote sind unverbindlich, einschließlich der Preisangaben. Kostenvoranschläge werden nur dann als Pauschalangebote betrachtet, wenn dies ausdrücklich angegeben ist; in allen anderen Fällen beziehen sie sich ausschließlich auf die explizit genannten Leistungen, exklusive Mehrwertsteuer. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Wochen ab Ausstellungsdatum. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich angenommen wurde. Alle Verträge oder erteilten Aufträge ohne festgelegten Zeitrahmen können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden.

Jeder an uns erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der auch die Übertragung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werken beinhaltet. Der Vertrag beinhaltet nicht die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit oder die rechtliche Eintragungsfähigkeit der Werke. Der Kunde ist für die Recherche und die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, übertragen wir dem Kunden ausschließlich die Nutzungsrechte an den von uns erstellten textlichen, grafischen und inhaltlichen Werken, die im Vertrag festgelegt sind. Alle anderen Rechte an den Arbeiten verbleiben bei ROKKS. Unvollendete Arbeiten gehen nicht in den Besitz des Kunden über und alle Unterlagen sind unverzüglich an ROKKS zurückzugeben.

  1. Leistung und Honorar

ROKKS orientiert sich an den Tarifen der Allianz Schweizer Werbeagenturen ASW. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, entsteht der Honoraranspruch von ROKKS für jede erbrachte Leistung unmittelbar nach ihrer Erbringung. ROKKS ist berechtigt, Vorschüsse zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Alle Leistungen von ROKKS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden separat vergütet. Zusätzliche Auslagen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Kurierdienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), sind vom Kunden zu erstatten.

Kostenvoranschläge von ROKKS sind verbindlich, es sei denn, die tatsächlichen Kosten überschreiten den Voranschlag um mehr als 10%. In diesem Fall wird der Kunde von ROKKS auf die höheren Kosten hingewiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen angibt.

  1. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von ROKKS innerhalb von 15 Tagen zahlbar.

  1. Präsentation

Für Pitchings (Entwurfs- oder Konzeptpräsentationen) steht ROKKS in der Regel ein angemessenes Honorar zu, das mindestens die anteiligen Personalkosten, Sachkosten und Fremdkosten für die Präsentation deckt (Richtlinie: 10 % des erwarteten Auftragsvolumens). Wenn ROKKS nach der Präsentation keinen Auftrag erhält, bleiben sämtliche Rechte und Leistungen bei ROKKS. Alle Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

  1. Kennzeichnung

ROKKS ist nach Absprache berechtigt, auf allen Medien angemessen auf die erbrachten Leistungen und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür eine Vergütung zusteht.

  1. Termine

ROKKS bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Eine Haftung für die Einhaltung von Terminen besteht jedoch nicht, wenn Verzögerungen aufgrund der Vernachlässigung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden verursacht werden. Der Kunde muss ROKKS eine angemessene Nachfrist gewähren. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ROKKS. Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse entbinden ROKKS von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat eventuelle Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Leistung durch ROKKS schriftlich zu melden und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen hat der Kunde ausschließlich das Recht auf Nachbesserung durch ROKKS. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ROKKS beruhen.

  1. Haftung

ROKKS haftet nur für nachweisbare Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Vertrages durch ROKKS

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